Umweltverträgliche Energiepflanzen
Silphium perfolatum als umweltverträgliche Alternative zu Energiemais
Standort: Projektgebiet „Nördliche Frankenalb“ (Oberfranken, inkl. Region Bayreuth)
Projektstart: Forschungsbeginn ab 2009 (Bioenergieregion Bayreuth), Demonstrationsprojekt ab April 2017
Themenfeld: Erneuerbare Energien und Bürgerbeteiligung
Weitere Infos: www.regierung.oberfranken.bayern.de/service/umwelt_naturschutz/wasserwirtschaft/demonstrationsprojekt_silphie/index.html
Kurzbeschreibung des Projekts
Das Projekt zum Anbau neuer Energiepflanzen wurde ursprünglich in der Bioenergieregion Bayreuth initiiert, um umweltverträgliche Alternativen zum weit verbreiteten Energiemais zu untersuchen. Seit 2009 wurden dazu mehrjährige Dauerkulturen wissenschaftlich begleitet und praktisch erprobt, auch in sensiblen Gebieten wie Wasserschutzarealen. Als besonders vielversprechend erwies sich dabei die Becherpflanze (Silphium perfoliatum).
Ab 2017 wurde das Vorhaben als Demonstrationsprojekt in der Nördlichen Frankenalb“ durch die Regierung von Oberfranken fortgeführt. Das Demonstrationsprojekt ist mit insgesamt 120 Hektar der größte wissenschaftliche Anbauversuch Deutschlands. Ziel war es, die Eignung der Becherpflanze als nachhaltige Energiepflanze zu bewerten und ihre Vorteile für Grundwasserschutz, Landwirtschaft und Biodiversität gegenüber Mais systematisch zu untersuchen. Der Versuch zeigte, das Silphium perfoliatum dem Mais ökologisch überlegen, und ökonomisch teilweise konkurrenzfähig ist.
Bilder
Ergebnisse des Projekts
1. Grundwasserschutz
- Geringere Nitratbelastung im Vergleich zu Maisanbau
- Reduzierter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglich
- Geringere Nährstoffauswaschung durch dauerhafte Bodenbedeckung
2. Erosionsschutz und Bodeneffekte
- Ganzjährige Bodenbedeckung schützt effektiv vor Erosion
- Stabile Bodenstruktur und Humusaufbau durch tiefes Wurzelsystem
- Weniger Bodenbearbeitung erforderlich als bei Mais
3. Biodiversität
- Deutlich höhere Artenvielfalt (z. B. Pflanzen, Insekten) als in Maisschlägen
- Lange Blütezeit fördert Bestäuber (Bienen, Insekten)
- Strukturell vielfältigere Agrarlandschaft
4. Landwirtschaftliche Praxistauglichkeit
- Anbau ist grundsätzlich praktikabel, aber Etablierung im ersten Jahr anspruchsvoll (Unkrautdruck)
- Ab dem 2. Jahr deutlich geringerer Pflegeaufwand, Mehrjährige Nutzung (mind. 5–12 Jahre) reduziert Arbeitsgänge
5. Erträge und Wirtschaftlichkeit
- Erträge stabil, aber meist unter Maisniveau bei Biogasertrag
- Wirtschaftlichkeit abhängig von Förderprogrammen und Standortbedingungen
- geringere jährliche Kosten (keine jährliche Aussaat)
Kernaussagen
- ökologisch überlegen, ökonomisch teilweise konkurrenzfähig, aber nicht immer gleichwertig zu Mais.
- Gute Akzeptanz bei beteiligten Landwirten
- Besonders geeignet für Wasserschutzgebiete und erosionsgefährdete Flächen
- Projekt zeigt: Silphie ist keine vollständige Alternative, aber eine sinnvolle Ergänzung zu Mais.
Positive Wirkungen auf Klimaschutz oder Klimaanpassung
- Reduzierung von Nitratbelastung im Grundwasser
- Verringerung von Pflanzenschutzmitteleinsatz
- Erosionsschutz durch dauerhafte Bodenbedeckung
- Humusaufbau und Verbesserung der Bodenstruktur
- Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft
- Einsparung von Energie und Arbeitsaufwand gegenüber Mais
Erfolgsfaktoren
- Enge Kooperation zwischen Forschung, Praxis und Verwaltung
- Nutzung in sensiblen Wasserschutzgebieten als Vorteil
- Staatliche Unterstützung und Einbindung in Programme (z. B. Wasserpakt Bayern)
Fördermittel / Finanzierung
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Bundeslandwirtschaftsministerium (in der Anfangsphase)
- Regionale Partner und Institutionen (z. B. Wasserversorger)
Ansprechpartner / Kontakt
- Regierung von Oberfranken – Sachgebiet Wasserwirtschaft
E-Mail: wasserwirtschaft@reg-ofr.bayern.de - Landkreis Bayreuth (Projekt: Bioenergieregion Bayreuth)
E-Mail: klima@lra-bt.bayern.de - Wissenschaftliche Begleitung:
Projekt Nr. 1-11