Zuständigkeiten
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
In Bayern gibt es insgesamt 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), die als Untere Forstbehörden die Aufgaben der Bayerischen Forstverwaltung auf regionaler Ebene wahrnehmen. Für den Landkreis Bayreuth ist das AELF Bayreuth-Münchberg zuständig. Es ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Landkreisen Hof, Wunsiedel, Bayreuth und den Städten Bayreuth und Hof. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren, qualifizieren und beraten rund um alle Belange der Land- und Forstwirtschaft.
Die Bayerische Forstverwaltung steht Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern mit einem umfassenden Beratungs- und Förderangebot zur Seite. Unabhängig davon, ob es um Fragen zur Pflege, Bewirtschaftung oder Entwicklung des Waldes geht – die Forstverwaltung ist eine zentrale Anlaufstelle. Auf Wunsch kann eine kostenfreie und unverbindliche Beratung durch eine Försterin oder einen Förster erfolgen. Diese Beratung findet in der Regel direkt vor Ort im eigenen Wald statt. Dabei geben die Fachleute Empfehlungen, wie der Wald nachhaltig und sinnvoll bewirtschaftet werden kann.
Bayerische Staatsforsten
Die Bayerische Staatsforsten sind eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Bayern mit Sitz in Regensburg. Sie arbeiten als rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Forstwirtschaftsbetrieb. 41 Forstbetriebe mit 373 Revieren bewirtschaften den Staatswald vor Ort nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsforstgesetzes.
Für die Staatsforsten im Landkreis Bayreuth sind die Staatsforstbetriebe in Pegnitz, Fichtelberg und Nordhalben zuständig.
Die Aufgaben der Staatsforstbetriebe sind:
- die Erzeugung und Verwertung von Holz
- die Sicherung und Verbesserung der Schutz- und Erholungsfunktion und der biologischen Vielfalt im Staatswald
- die Bewahrung des Waldes vor Schäden und
- die Erbringung besonderer Gemeinwohlleistungen im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes
Für die Staatsforsten im Landkreis Bayreuth sind folgende Staatsforstbetriebe zuständig:
Staatsforstbetrieb | Website |
Staatsforstbetrieb Pegnitz | https://www.baysf.de/de/ueber-uns/standorte/forstbetriebe/pegnitz.html |
Staatsforstbetrieb Fichtelberg | https://www.baysf.de/de/ueber-uns/standorte/forstbetriebe/fichtelberg.html |
Staatsforstbetrieb Nordhalben | https://www.baysf.de/de/ueber-uns/standorte/forstbetriebe/nordhalben.html |
Waldbesitzervereinigungen (WBV) und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)
Waldbesitzervereinigungen (WBV) und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind anerkannte privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzenden. Sie verfolgen den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern. Dabei sollen sie beispielsweise die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung oder anderer Strukturmängel überwinden helfen. Sie bieten verschiedene Dienstleistungen (für Mitglieder) an, zum Beispiel:
- Ausführen von Forstkulturen und des Forstschutzes
- Arbeiten zur Bodenverbesserung und Bestandspflege
- Holzeinschlag, Holzaufarbeitung und Holzbringung
- Absatz bzw. Vermarktung von Holz oder sonstigen Forstprodukten
- Bau und Unterhaltung von Wegen
- Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten
- Unterstützung bei einzelnen forstlichen Vorhaben durch Beratung und Ausführung von forstlichen Maßnahmen.
- Abstimmung von Betriebsplänen, Betriebsgutachten und Wirtschaftsplänen.
Im Landkreis Bayreuth gibt es folgende Waldbesitzervereinigungen (WBV) und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG):
WBV bzw. FBG | Website |
Forstbetriebsgemeinschaft Pegnitz e.V. | https://www.fbg-pegnitz.waldbesitzer.net/ |
Waldbauernvereinigung Bayreuth e.V. | https://www.wbv-bayreuth-ev.de/ |
Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V. | https://wbvfs.de/ |
Waldbesitzervereinigung Hollfeld e.V. | https://www.wbv-hollfeld.de/ |
Jagd
Zuständigkeiten der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt
- Jagdscheine
- Jagdaufseher
- Jagdgenossenschaften
- Jagdpachtverträge
- Abschussplanung
- Jagdhandlungen im befriedeten Bereich
- Wildgehege
Mehr Infos: Jagdrecht | Landkreis Bayreuth
Kreisjagdberater
Inhalt folgt in Kürze
Ehrenamtliche Jagdberater der Regierung von Oberfranken
Inhalt folgt in Kürze
Jagdnutzung und Jagdreviere
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen. Es ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Das Jagdrecht darf nur in Jagdrevieren ausgeübt werden. In Bayern wird zwischen Eigenjagdrevieren und Gemeinschaftsjagdrevieren unterschieden. Der jeweilige Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, das Jagdrecht auszuüben.
Jagdgenossenschaften
- In Deutschland sind Jagdgenossenschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- Die Mitglieder einer Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der jagdbaren Fläche, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört.
- Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie durch angestellte Jäger oder verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an einen oder mehrere Jäger. Die Jagdgenossenschaften sind zur Führung eines Jagdkatasters verpflichtet.
- Die Jagdgenossenschaften ersetzen den Wildschaden, der an den zum Gemeinschaftsjagdrevier gehörenden Grundstücken entsteht.