Lohnt sich: Heizkostenabrechnung prüfen

Vom
ein Bild zum Thema Heizkostenabrechnung: Es zeigt typische Elemente wie eine Heizkostenabrechnung mit Verbrauchs- und Kostenangaben, einen Heizungsregler, Euro-Banknoten und Münzen, einen Taschenrechner sowie einen Stift – alles auf einem Schreibtisch arrangiert.

Fehler können teuer werden — Verbraucherzentrale Bayern informiert

Viele Mieterinnen und Mieter kennen es: Die jährliche Heizkostenabrechnung flattert ins Haus und die einzelnen Posten sind schwer nachzuvollziehen. Dabei kann genaues Hinsehen bares Geld sparen. 

Typische Fehler in der Abrechnung

Häufige Probleme sind fehlerhafte Umlageschlüssel, unzulässige Pauschalen oder falsche Verbrauchswerte. Auch die Abgrenzung zwischen Heiz- und Warmwasserkosten ist oft nicht korrekt. „Nicht selten zahlen Betroffene mehrere Hundert Euro zu viel“, so Goldbrunner.

Abrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Danach dürfen keine Nachforderungen mehr erhoben werden. Zudem haben Mieterinnen und Mieter das Recht, alle zugrunde liegenden Belege einzusehen.

Unabhängige Hilfe der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, jede Abrechnung sorgfältig zu prüfen − insbesondere bei auffälligen Kostensteigerungen. Unterstützung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit einer unabhängigen und individuellen Einschätzung. 

Eigentümer oder Mieter, die konkrete Fragen haben, können sich auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.deoder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 melden. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Energieberatungsangebote des Landkreises Bayreuth

Der Landkreis bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe kostenloser Beratungsangebote an - von der Telefonhotline bis zur Vor-Ort-Beratung zu Hause. 

Zu den Beratungsangeboten des Landkreises Bayreuth

 

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern, 4.11.2025

Diesen Artikel teilen