Am 1. Januar 2025 war Schluss: Zum Jahreswechsel lief die Frist zur Nachrüstung älterer Feuerstätten ab. Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen ab sofort strengere Grenzwerte einhalten:
- Sie dürfen nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid
- und nicht mehr 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
„Wer seinen Kamin oder Ofen weiter betreiben will, muss seit Jahresanfang nachweisen, dass dieser die neuen Grenzwerte einhält“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. In der Regel reiche dafür ein entsprechender Nachweis des Herstellers.
Weiterbetrieb bei fehlendem Nachweis erst nach Nachrüstung möglich
Hält der eigene Kamin oder Ofen die neuen Grenzwerte nicht ein, ist ein Weiterbetrieb erst nach einer Nachrüstung mit einem Staubfilter erlaubt. Diese muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein. Nicht umgerüstete Kamine oder Öfen dürfen nicht mehr betrieben werden. „Eine Nachrüstung kann hohe Kosten verursachen“, so Goldbrunner. „Vor dem Einbau sollten Nutzer daher prüfen, ob damit der Nachweis für den Weiterbetrieb gemäß Verordnung überhaupt möglich ist und ob ein Austausch vielleicht die bessere Entscheidung ist.“ Grenzwerte, Nachrüstung und Außerbetriebnahme kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau.
„Blauer Engel“: effizient und emissionsärmer
Wer sich für eine neuen Kamin oder Ofen entscheidet, muss sich über die neuen Vorschriften keine Gedanken machen. Die aktuell im Handel erhältlichen Kamine und Öfen erfüllen die gesetzlichen Vorschriften. Besonders effizient sowie emissionsärmer sind dabei Modelle mit dem Umweltlabel „Blauer Engel“. Diese sind mit einem Staub- und Feinstaubfilter sowie einer automatischen Luftsteuerung ausgestattet, die wichtig für den optimalen Betrieb ist. Dank höherem Wirkungsgrad und weniger Brennstoffeinsatz sorgen sie zudem für geringere Betriebskosten.
Ausnahmen für historische Kaminöfen und Co.
Für bestimmte Öfen sieht die Bundesimmissionsschutzverordnung Ausnahmen vor. Dazu zählen ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der Verordnung entsprechen und historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden. In Immobilien, die keine andere Heizquelle haben, ist der Betrieb ebenfalls weiter möglich. Bestandsschutz haben auch Kachelgrundöfen, Badeöfen sowie offene Kamine und Feuerstellen, die nur selten genutzt werden.
Bei Fragen zum Einsatz von Holz als Brennstoff hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.