Was Sie über das neue Heizungsgesetz wissen müssen

Vom

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert

Pressemitteilung der Energieberatung der Verbraucherzentrale, 14. Juli 2026 

Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung 

Antragstellung ab 21. Juli möglich.  Die neuen Förderungen bleiben attraktiv. 

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen. 

„In der vergangenen Woche hat die Bundesregierungen Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20.07. unvermittelt gestoppt“, sagt Stefan Materne, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben aber auch nach dem 21.07. attraktiv. Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse.“ 

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Eingeführt wird 2027 ein 15 Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang. 

Der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ fällt ab dem 21. Juli etwas geringer aus als vorher und beträgt dann nur noch 16 Prozent, vorher waren es 20 Prozent. Alle sechs Monate wird dieser Bonus jeweils um 4 Prozentpunkte niedriger ausfallen. 

Eine Verbesserung gibt es bei der Förderung von Haushalten mit vergleichsweise geringem Einkommen. Diese bekommen einen gestaffelten Einkommensbonus: 

  • 10 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro,
  • 30 Prozent bis 40.000 Euro und
  • sogar 40 Prozent bis 30.000 Euro. 

Letztere Gruppe kann so einen Zuschuss bis 80 Prozent der Kosten erhalten. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern kann das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro reduziert und dadurch der Einkommensbonus erhöht werden. 

Gestrichen wurde der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. 

Was wird gefördert? 

Förderung gibt es nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Erneuerbaren Energie-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert.

Hohe Förderung jetzt nutzen

Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings eine zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse. So sinken die maximalen förderfähigen Kosten für die Förderung in der ersten Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf dann 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen. 

„Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit zunehmender Dauer wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ“, so Materne. 

Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und steigenden Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer. Die Netzkosten werden zudem auf immer weniger Anschlussnehmer verteilt, da Gasnetze vermehrt stillgelegt werden. Geopolitische Krisen führen außerdem zu unvorhersehbaren Preissprüngen. Die politischen Diskussionen um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändern nichts an dieser grundlegenden Einschätzung. 

Gute Bedingungen auf dem Handwerkermarkt

Wärmepumpenangebotsvergleich nutzen: Neben der Förderung spricht ein weiterer Faktor für eine zeitnahe Entscheidung: Der Markt für Heizungsinstallationen hat sich entspannt. Wartezeiten und Lieferengpässe haben sich vielerorts reduziert. 

Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen, die passende Technik auswählen und den Austausch ohne Zeitdruck mit geringeren Kosten umsetzen. Wer eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann sich im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentale kostenlos bis zu drei Wärmpumpenangebote analysieren und vergleichen lassen. Wer mit dem Heizungstausch wartet, läuft Gefahr, das die steigende Nachfrage wieder zu Marktengpässen führt, während Förderungen reduziert werden. 

Nicht abwarten, sondern vorbereiten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Hauseigentümern daher: 

• Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäudesanierung jetzt prüfen, 

• die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen, 

• Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen, 

• auf erneuerbare Heiztechniken setzen und 

• notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben. 

„Die größte Gefahr besteht derzeit darin, gar nichts zu tun“, sagt Materne. „Wer heute investiert, profitiert „noch“ von attraktiver Förderung, guten Marktbedingungen und einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Abwarten schafft dagegen meist keine zusätzlichen Vorteile, sondern verlängert die Unsicherheit.“  

Diesen Artikel teilen