30.01.2023

Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas

Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas vom Bund beschlossen.

Die Bundesregierung hat sich im Zusammenhang mit der Gas – und Strompreisbremse auf eine Härtefallregelung geeinigt und einen Härtefallfonds über 1,8 Milliarden Euro eingerichtet. Dadurch sollen Haushalte, die mit Öl, Pellet, oder Flüssiggas heizen rückwirkend für das Jahr 2022 entlastet werden. Die genaue Umsetzung müssen die Bundesländer noch klären.

Wie hoch soll die Entlastung bei Ölheizung, Pelletheizung und Flüssiggasheizung ausfallen?

Bisher ist jedoch noch unklar wer seine Ansprüche auf Entlastung geltend machen kann und wie die Antragsstellung ablaufen wird. 
Es soll eine Entlastung ab 100 bis maximal 2.000 Euro pro Haushalt geben. Anträge müssen bei den Bundesländern und den zuständigen Ministerien gestellt werden.
Haushalte, die eine Entlastung beantragen wollen, müssen dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen (Zeitraum 1.1.2022 bis 1.12.2022).
Die Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen. 

Wer ist zuständig?

Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig.
Die Vorbereitungen im Ministerium laufen nach eigenen Angaben auf Hochtouren. Auszahlungen des Härtefallfonds, sowie Anträge können erst nach Klärung der Rahmenbedingungen erfolgen. 
Sobald Näheres bekannt ist, werden die Details, wie z. B. zur Antragstellung und alle weiteren Voraussetzungen für eine Förderung auf der Website des Staatsministeriums bekanntgegeben.

Quellen und weitere Informationen:

Website des zuständigen Staatsministeriums: https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/haertefallfonds.php#sec9

Beschluss der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004915.pdf

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