03.01.2024

Was ist neu in 2024 bei Energie und Mobilität?

Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche neue Regelungen.

Aus Informationen der Verbraucherzentrale Bayern und des ADAC haben wir im Folgenden zusammenstellt, was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Themen Energie und Mobilität ändert.

Neues GEG tritt in Kraft

Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten.

Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen dabei:

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen
  • Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird
  • Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert sind
  • Wasserstoffheizungen – dies sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich.

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten obige Anforderungen frühestens ab 2026.

Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren. Sie können repariert werden, wenn sie kaputtgehen. Eine Austauschpflicht besteht nur, wenn die Heizung irreparabel ist. In diesem Fall - also wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist, gibt es ab 2024 Übergangslösungen: Erst einmal kann eine gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung eingebaut werden. Zusätzlich gibt es Übergangsfristen von 5 Jahren beziehungsweise bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren, um den Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie vorbereiten zu können. Falls ein Anschluss des Hauses an ein Wärmenetz möglich ist, beträgt die Übergangsfrist maximal 10 Jahre. Erst ab 2045 sind fossile Energieträger nicht mehr erlaubt. Allerdings gilt weiterhin die bisherige GEG-Regelung zur Austauschpflicht von alten Heizkesseln nach spätestens 30 Jahren.

Bis die Wärmeplanung ihrer Stadt oder Gemeinde vorliegt, könnten Hausbesitzende also weiterhin eine reine Öl- oder Gasheizung bei sich installieren lassen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät allerdings aktuell dringend davon ab. Denn man sollte bedenken, dass sich das Heizen damit in den kommenden Jahren durch den staatlichen CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe deutlich verteuern wird. Der Kostenanstieg ist beschlossene Sache. Darüber hinaus ist ab 2029 ein zunehmender Anteil erneuerbarer Energien (etwa Biogas oder grünes Heizöl) vorgeschrieben. Und es sei nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird.

Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe werden teurer

Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19%.

Ab dem 1. Januar 2024 ist auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro gestiegen. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.

Mehr Leistung und weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken

Ab 2024 soll das Solarpaket I den Betrieb von privaten Solaranlagen vereinfachen. Die Anmeldung ist jetzt weniger kompliziert und die Geräte können direkt nach dem Kauf und noch vor dem Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit dem Jahreswechsel bis zu 800 Watt leisten. Für die Umsetzung in der Praxis stehen dann allerdings noch Änderungen der entsprechenden elektrotechnischen Norm aus.

Mit dem Jahreswechsel sind Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften können Mietern und Wohnungseigentümern den Betrieb dieser Anlagen nicht mehr untersagen.

Ende der Prämie für Elektroautos

Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant ausgezahlt.

Mehr Transparenz beim Stromverbrauch von Haushaltsgeräten

Ab März 2024 steigen die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden. „Bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten Verbraucher die sparsamsten Modelle wählen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten ausgeglichen.“

Noch Fragen? Nutzen Sie unsere vielfältigen kostenlosen und neutralen Beratungsangebote.

Quellen:

https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/pressemeldungen/energie/heizen-und-warmwasser/neues-jahr-neue-gesetze-das-aendert-sich-2024-bei-energie-und-mobilitaet-90600

https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/versorgung/heizungsgesetz/#:~:text=Eine%20Austauschpflicht%20besteht%20nur%2C%20wenn,Heizkesseln%20nach%20sp%C3%A4testens%2030%20Jahren.

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